Herzlich Willkommen auf der Website der Gemeinde Halsbrücke

Welche Unterlagen werden benötigt? Wo ist der Bauantrag einzureichen?

Eine Baugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Hierfür sind die amtlichen Bauvordrucke zu verwenden, die auch auf der Internetseite des Landkreises eingestellt sind. Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen im Landratsamt Mittelsachsen mindestens dreifach einzureichen. Insbesondere bei Vorhaben, bei denen mehrere Behörden beteiligt werden müssen, empfiehlt es sich jedoch, die Bauvorlagen in fünffacher Ausfertigung vorzulegen.

 Welche Bauvorlagen erforderlich sind, regelt die Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung. Neben dem eigentlichen Antragsformular sind im Regelfall

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung und
  • Angaben über Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und straßenmäßige Erschließung vorzulegen.
  • bautechnische Nachweise

Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet sein, der Sie bei der Planung entsprechend beraten kann.

Müssen die Nachbarn beteiligt werden?

Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben sollten Sie den Eigentümern der benachbarten Grundstücke den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorlegen. Unterschreiben diese nicht, hat dies keine Auswirkung auf die Erteilung der Baugenehmigung. In diesem Fall wird den Nachbarn die Baugenehmigung zugestellt.