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Sportstättenleitplan der Gemeinde Halsbrücke

erstellt von der SAXONIA Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH

2020

 

Die Sportstättenleitplanung soll die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung der Bevölkerung sichern. Sie erfasst deutlich mehr als die reine Sportstättenleitplanung nach dem richtwertbezogenen Ansatz des „Goldenen Plans“, da die Gesamtheit der Bewegungsräume in einer Kommune berücksichtigt wird. Die Notwendigkeit leitet sich vor allem aus den Veränderungen im Bewegungsverhalten der Bevölkerung und der Ausdifferenzierung des Sportsystems ab, deren auf der kommunalen Planungsebene Rechnung getragen werden muss, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Sportstätten und Sportgelegenheiten zu garantieren. 

 

Darüber hinaus ist es eine grundlegende Aufgabe der Gemeinde, die Rahmenbedingungen für einen qualitativ hochwertigen Schulsport zu schaffen. Grundlage hierfür ist eine zeitgemäße und für die Sportler motivierende Infrastruktur. 

Eine kommunale Sportstättenleitplanung ist zudem erforderlich, um eine rationale Entscheidungsgrundlage für sportbezogene Investitionsentscheidungen in der Kommunalpolitik zu schaffen und bietet auch anderen lokalen Akteuren und Institutionen eine größere Planungssicherheit für ihre Entscheidungen. 


Sportstättenleitplan

Abfallentsorgung

Straßenbeleuchtung