Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist ein im Baugesetzbuch (BauGB) geregelter, vorbereitender Bauleitplan der Gemeinde, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die daraus resultierende Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen darstellt. Er ist eine strategische Planung für die langfristige Entwicklung und dient als Grundlage für detaillierte Bebauungspläne. Die Gemeinde Halsbrücke verfügt über einen am 10.04.2006 bestätigten Flächennutzungsplan. Seit 2018 wird dieser Flächennutzungsplan fortgeschrieben; eine endgültige Beschlussfassung steht noch aus.

