Hohe Waldbrandgefahr

Meldung aus Halsbrücke

Hohe Waldbrandgefahr: Offene Feuer und Feuerwerk nicht gestattet

 

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der prognostizierten Einstufung der Waldbrandgefahrenstufe in der Gemeinde Halsbrücke auf Stufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) bis voraussichtlich 15. August 2026 weist die Gemeinde Halsbrücke eindringlich auf die bestehende Brandgefahr hin.

Offene Feuer sowie das Abbrennen und Verwenden von Feuerwerk sind derzeit nicht gestattet. Dies gilt auch für private Feiern und Veranstaltungen, beispielsweise Geburtstage, Ehejubiläen oder Schulanfangsfeiern.

 

Information Sachsenforst