Die Gemeindeverwaltung eröffnet, zur Zeit noch auf EU-DLRrelevante Verwaltungsverfahren beschränkt, den Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten. Für die Übermittlung solcher Nachrichten gelten folgende Rahmenbedingungen:
Die Eröffnung des Zugangs erfolgt für die Online-Postfachadresse
des SMGW:
secure@halsbruecke.de
Anträge können digital gestellt werden
Oder
Bitte nutzen Sie die bereitgestellten Formulare unterhalb der Verfahren und Dienstleistungen. Diese werden über eine sichere Verbindung an den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet. Die Beantwortung Ihres Antrages erfolgt über einen gesicherten Kommunikationskanal. Hinweise dazu erhalten Sie rechts unter -> Sichere Verbindung einrichten
Anträge oder Dokumente, welche eine Unterschrift erfordern, müssen Sie mittels einer Signaturkarte qualifiziert elektronisch signieren.
Hierfür benötigen Sie:
- eine Signatursoftware
- eine von einem Trust-Center ausgegebene Signaturkarte
- ein Signaturkartenlesegerät (mindestens Sicherheitsklasse 2)
Die Gemeinde Halsbrücke setzt als Signatursoftware den Governikus Signer ein. Über die Webseite des Freistaates Sachsen können Sie den entsprechenden Downloadlink anfordern.
Bitte beachten Sie die unterstützten Signaturkarten, -Zertifikate und Signaturkartenleser unter http://www.governikus-signer.de
Sie können selbstverständlich auch gern das Formular