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Informationen

Ausführliche Informationen zur Beantragung von Verfahren im Freistaat Sachsen erhalten Sie unter
Amt24/Lebenslagen

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ganz Halsbrücke

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Sichere Verbindung einrichten

Die Gemeindeverwaltung eröffnet, zur Zeit noch auf EU-DLRrelevante Verwaltungsverfahren beschränkt, den Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten. Für die Übermittlung solcher Nachrichten gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Übermittlung bzw. Entgegennahme von elektronisch signierten und/oder verschlüsselten Nachrichten erfolgt ausschließlich über Online-Postfächer des Secure Mail Gateway (SMGW): https://www.e-mail.sachsen.de
  • Sie können die Zugangsdaten und ein Online-Postfach beantragen unter:
    Registrierung für das Secure Mailgateway (passiv)

Die Eröffnung des Zugangs erfolgt für die Online-Postfachadresse des SMGW:
secure@halsbruecke.de

  • Standardmäßig werden folgende Dateiformate verarbeitet: .doc; .txt; .pdf; .rtf; .tif.
  • Nachrichten dürfen eine Gesamtgröße von 5 MB nicht überschreiten.
  • Die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente ist unter Einhaltung des Standards PKCS#7 zulässig.
  • Sofern eine Nachricht nicht verarbeitbar ist, werden Sie vom Empfänger darüber informiert.

Möglichkeiten der Antragsstellung

Anträge können digital gestellt werden

  • beim Einheitlichen Ansprechpartner des Freistaates

    Dieser bietet Ihnen die Leistungserbringung quasi aus einer Hand.  Der einheitliche Ansprechpartner des Freistaates dient als zentrale Anlaufstelle, nimmt Ihr Anliegen entgegen, koordiniert die Verfahrensschritte und leitet es an die jeweils zuständigen Behörden weiter.  Dies bringt erhebliche Erleichterungen für diejenigen, die seine Leistungen in Anspruch nehmen.

    Sie können sich beim Einheitlichen Ansprechpartner über alle dienstleistungsrichtlinienrelevanten Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren (zuständige Behörden, beizubringende Formulare, einzuhaltende Fristen, entstehende Kosten usw.) informieren, notwendige Unterlagen für ein Genehmigungsverfahren auch in digitaler Form (z.B. die notwendigen Formulare) erhalten sowie das komplette Verfahren auf elektronischem Weg z.B per E-Mail bzw. über das Internet abwickeln.

Oder

  • bei der Gemeinde Halsbrücke für die jeweils relevanten Verfahrensschritte. Informationen erhalten Sie dazu unter

Bitte nutzen Sie die bereitgestellten Formulare unterhalb der Verfahren und Dienstleistungen. Diese werden über eine sichere Verbindung an den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet. Die Beantwortung Ihres Antrages erfolgt über einen gesicherten Kommunikationskanal. Hinweise dazu erhalten Sie rechts unter -> Sichere Verbindung einrichten

Anträge oder Dokumente, welche eine Unterschrift erfordern, müssen Sie mittels einer Signaturkarte qualifiziert elektronisch signieren.

Hierfür benötigen Sie:

  • eine Signatursoftware
  • eine von einem Trust-Center ausgegebene Signaturkarte
  • ein Signaturkartenlesegerät (mindestens Sicherheitsklasse 2)

Die Gemeinde Halsbrücke setzt als Signatursoftware den Governikus Signer ein. Über die Webseite des Freistaates Sachsen können Sie den entsprechenden Downloadlink anfordern.
Bitte beachten Sie die unterstützten Signaturkarten, -Zertifikate und Signaturkartenleser unter http://www.governikus-signer.de 

Sie können selbstverständlich auch gern das Formular

  • online ausfüllen
  • ausdrucken
  • unterschreiben und
  • per Post der Gemeinde zusenden. 

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